Bank- und Börsenrecht

Wir beraten und vertreten anspruchsvolle Privatpersonen im Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht.  

Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen.

Typische Fälle

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung oder Prospekthaftung
  • Durchsetzen von Ansprüchen aus fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung
  • Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaft und Kredit