Anwalt für Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main

Brender & Hülsmeier ist eine spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main und verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unser Ziel ist es, Ihnen durch unsere Kenntnis der Gesetze einen möglichen Ausweg aus Ihrer Situation zu bieten: Herr Rechtsanwalt Dr. Brender ist Fachanwalt für Steuerrecht und hat sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Er verfügt über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung und berät und vertritt Sie bei Hinterziehung, und zwar sowohl steuerlich bei einer Nachversteuerung als auch strafrechtlich als Ihr Verteidiger.

Sie können bei uns auf vollständige Verschwiegenheit zählen, denn natürlich sind wir uns bewusst wie sensibel das Thema Steuerstrafrecht ist und wie wichtig daher gerade in einer solchen Lage das Vertrauen bei der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in Frankfurt ist.

DIE FÜNF HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM THEMA STEUERSTRAFRECHT AN DIE KANZLEI IN FRANKFURT:

1. Wie ist nach dem Vorwurf einer Steuerstraftat vorzugehen?

Mit dem Vorwurf einer Hinterziehung können Sie anlässlich der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch ein Schreiben des Finanzamtes konfrontiert werden oder aber etwa auch anlässlich einer überraschenden Hausdurchsuchung. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren. Vermeiden Sie überstürzte Entscheidungen und Handlungen. Beachten Sie auch unbedingt, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Sie sollten sich daher in jedem Falle auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und etwa einen Anwalt für Steuerstrafrecht hier aus unserer Kanzlei in Frankfurt hinzuziehen. Ein Beschuldigter ist zu keiner Mitwirkung an der angestrebten Aufklärung verpflichtet. Daher darf und wird er eine Fahndung rein passiv begleiten. Sie sollten zugleich jedoch schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht etwa aus Frankfurt kontaktieren. Auch im Falle einer Hausdurchsuchung haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, ein solches Telefonat führen zu dürfen.

2. Sind Sie in der Lage, das Steuerstrafverfahren in irgendeiner Form zu verhindern?

Nein, diese Möglichkeit eröffnet das Gesetz nicht, und zwar auch nicht bei einer strafbefreienden Selbstanzeige. Das Strafverfahren muss jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund einer Selbstanzeige eingestellt werden und Sie bleiben damit im Ergebnis straflos. Die Kanzlei Brender & Hülsmeier in Frankfurt am Main hat bereits eine Vielzahl solcher Selbstanzeigen erfolgreich begleitet.

3. Wann spricht man von Hinterziehung und welche Strafe droht hier?

Eine Hinterziehung liegt vor, wenn Sie vorsätzlich den steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, d. h. also wissentlich und willentlich. Dieser Tatbestand ist gesetzlich unter Strafe gestellt und beinhaltet verschiedene Tathandlungen, die im Regelfall mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. In besonders schweren Fällen, etwa bei bandenmäßiger Hinterziehung von Umsatzsteuer, ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Von einer vorsätzlichen Hinterziehung zu unterscheiden ist die sogenannte leichtfertige Steuerverkürzung. Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird. Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und als solche mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € bedroht.

4. Löst eine strafbefreiende Selbstanzeige Ihre Probleme?

Oft wird zu einer strafbefreienden Selbstanzeige geraten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Denn Straffreiheit ist nur zu erreichen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden können. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern bedarf der sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Von besonderer Bedeutung sind hier sowohl der richtige Zeitpunkt der strafbefreienden Selbstanzeige als auch die Vollständigkeit und Korrektheit aller Angaben.

Generell lässt sich sagen, dass das Recht der Selbstanzeige in den vergangenen Jahren deutlich komplexer und formeller ausgestaltet wurde. Gleichwohl ist eine Selbstanzeige unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin möglich. Daher ist bei einer strafbefreienden Selbstanzeige die Beratung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht etwa von unserer Kanzlei in Frankfurt wichtig, weil nur dieser Ihren speziellen Fall genau analysieren und prüfen kann.

5. Was passiert Ihnen, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln?

Beim Vorwurf einer Steuerstraftat sollten Sie schnell handeln und sich professionelle Hilfe besorgen. Das Finanzamt leitet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, worauf auch ein Verfahren vor Gericht folgen kann. Im Falle einer Verurteilung drohen Ihnen Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug.

Vielfach wird nicht bedacht, dass eine Hinterziehung auch schwerwiegende Nebenfolgen nach sich ziehen kann. Als solche Folgen kommen beispielsweise in Betracht: Bei Beamten beamtenrechtliche Maßnahmen, insbesondere etwa Disziplinarmaßnahmen, bei standesrechtlichen Berufen wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Notaren, aber eben auch Ärzten und Zahnärzten berufsrechtliche Sanktionen, bei einer Gewerbeausübung eine Gewerbeuntersagung, bei Geschäftsleitern von Kreditinstituten die Untersagung der Berufsausübung wegen Unzuverlässigkeit oder auch spezielle Folgen wie etwa das mögliche Fehlen einer hinreichenden Zuverlässigkeit für Piloten anlässlich der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder etwa auch das Fehlen einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für die Inhaber eines Waffenscheins.

Anwalt für Steuerstrafrecht in Frankfurt: Was ist zu tun?

Besprechen Sie mit der Kanzlei Brender & Hülsmeier in Frankfurt am Main wie Sie sich in Ihrer Situation sachgerecht verhalten. Je nach Zeitpunkt und Lage kann das weitere Vorgehen unterschiedlich sein. In jedem Falle ist zu empfehlen, dass Sie sich bei der Nachversteuerung und aber auch im Strafverfahren von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen.

Sprechen Sie mich gerne an

Dr. Markus Brender
Fachanwalt für Steuerrecht
Anwalt für Steuerstrafrecht
Frankfurt am Main

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