Unternehmensbewertungen
Wirtschaftsprüfer Volker Hülsmeier ist als neutraler Gutachter, als Schiedsgutachter oder auch als Berater tätig.
Die Unternehmensbewertung wird mitunter als „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaft bezeichnet und zählt zu den in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis sowohl häufig als auch kontrovers diskutierten Fachgebieten. Sie befindet sich nach wie vor im Wandel. In der Vergangenheit stand in Deutschland die Ertragswertmethode im Mittelpunkt. Inzwischen werden häufig auch Discounted-Cash-Flow-Verfahren zur Unternehmensbewertung herangezogen, insbesondere weil die Zahl grenzüberschreitender Transaktionen zunimmt. Allgemein anerkannte Grundsätze der Unternehmensbewertung finden sich u.a. in dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1), der im Jahr 2008 nicht einmal drei Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung erneut umfangreich geändert wurde. Die Änderungen sind vor allem eine Reaktion auf die Unternehmenssteuerreform 2008. Insbesondere die für das deutsche Steuerrecht neue Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne musste in das Bewertungskalkül integriert werden. Die Neufassung soll nunmehr auch gewährleisten, dass nicht bei jeder Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung der Bewertungsstandards erforderlich wird.
Die Neufassung der Bewertungsstandards lässt die Grundkonzeption der Unternehmensbewertung unverändert und bestätigt insbesondere die Anwendung der Ertragswert- oder DCF-Methode sowie die stark kapitalmarktorientierte Bemessung wichtiger Bewertungsparameter wie des Diskontierungssatzes (Ableitung des Basiszinses aus der Zinsstrukturkurve, Ableitung der Alternativrendite auf der Grundlage eines Aktienportfolios). So wird z.B. die allgemeine Marktrisikoprämie zur Ermittlung des Risikozuschlags weiterhin im Wesentlichen unverändert bei rd. 5,0 % gesehen. Diese Größe basiert auf einer umfangreichen Untersuchung betreffend die Entwicklung der Renditen deutscher Aktien (DAX und CDAX) und der Renditen von langfristigen Bundeswertpapieren im Zeitraum 1995 bis 2003. Die Ableitung dieser Risikoprämie ist im Einzelnen in Theorie und Praxis durchaus umstritten.
Der Standard des IDW ist in vielen Teilen eher auf Bewertungen großer, kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgerichtet, die z.B. im Rahmen von Abfindungsermittlungen nach dem Aktien- oder Umwandlungsgesetz durchzuführen sind. Bei der Unternehmensbewertung stehen in der Praxis allerdings weit überwiegend nicht große, börsennotierte Unternehmen im Vordergrund, sondern vielmehr kleine und mittelgroße Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen. Gerade die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen stellt an den Sachverständigen besondere Anforderungen, da die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nicht ohne Modifikationen übertragen werden können. Dem auf Erfahrung und Sachverstand gegründeten Urteilsvermögen des Gutachters kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu.
Wirtschaftsprüfer
Unternehmensbewertungen werden überwiegend von Wirtschaftsprüfern, Beratern, Investmentbanken und Hochschullehrern durchgeführt, wobei nur für Wirtschaftsprüfer berufsständische Regeln gelten, die in den Stellungnahmen und Verlautbarungen des IDW und im Wirtschaftsprüferhandbuch niedergelegt sind.
Dipl.—Kfm. WP/StB Volker Hülsmeier ist seit nunmehr etwa 20 Jahren spezialisiert auf Unternehmens- und Anteilsbewertungen sowie andere Bewertungsaufgaben, wie die Bewertung von Patenten, Kundenstämmen, Marken u.ä. Herr Hülsmeier wurde von der IHK Frankfurt am Main als Sachverständiger für Unternehmensbewertung öffentlich bestellt und vereidigt und ist ferner Mitglied des Fach- und Prüfungsausschusses „Unternehmensbewertung“ bei der IHK Frankfurt am Main.
Anlässe für Unternehmensbewertungen
Die Anlässe für Unternehmensbewertungen, bei denen wir als neutraler Gutachter, als Schiedsgutachter oder auch als Berater tätig werden, sind vielfältig:
- Unternehmensbewertungen im Rahmen unternehmerischer Transaktionen, wie Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Verschmelzungen, Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen oder Management Buy Outs.
- Bewertungen für handels- oder steuerrechtliche Zwecke, z.B. die Bewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss.
- Bewertungen in Schiedsverfahren und für Gerichte (Ausscheiden von Gesellschaftern, Erbauseinandersetzungen, Abfindungsermittlungen im Familienrecht).
- Bewertungen aufgrund gesetzlicher Regelungen, z. B. zur Ermittlung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung als Folge aktienrechtlicher Unternehmensverträge oder beim Squeeze Out. Ferner sieht z.B. das Umwandlungsgesetz die Ermittlung von Barabfindungen sowie von Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit der Prüfung des Verschmelzungs- oder Spaltungsberichts vor.
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